ZAHLUNG BEI GESETZLICHER KRANKENVERSICHERUNG
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen Ihre Krankenversicherungskarte.
Antrag
Eine Psychotherapie ist allerdings eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, Sie müssen nach den Probesitzungen („probatorischen Sitzungen“) einen Antrag zur Bewilligung weiterer Sitzungen stellen. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Psychotherapeuten. In der Regel übernehmen Psychotherapeuten für Sie die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte dabei haben.
ZAHLUNG BEI PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNGEN
So bezahlt Ihre Gesetzliche Krankenkasse die Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeuten ohne Kassensitz
Grundsätzlich müssen gesetzliche Krankenkassen (GKV) eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung ihrer Versicherten gewährleisten. Darüber hinaus müssen sie rechtzeitig für die notwendige Behandlung ihrer Versicherten sorgen.
Falls Sie trotz angemessener Suchaktivitäten bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nur nach einer unzumutbar langen Wartezeit einen Therapieplatz finden, ist Ihre GKV nicht in der Lage, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. In diesen Fällen haben Sie das Recht, sich die notwendige Leistung selbst zu beschaffen. Die Kosten, die Ihnen durch diese selbst beschafften Leistungen entstehen, muss die GKV erstatten. Dieser Anspruch ist in § 13 Absatz 3 SGB Vgesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen GKVen.
ZAHLUNG ALS SELBSTZAHLER
Abrechnung auf Rechnung nach Gebührenverordnung
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen treffen.
HOHENZOLLERNSTRASSE 31a
80801 MÜNCHEN
TELEFON (089) 38380733
MOBIL 0176 81 28 11 22
LANR: 413 722 468
BSNR: 637 049 100
StNr.: 185 / 306 / 10922
Copyright: Carmen Schairer